Wohnen
Pflegefinanzierung
Die erbrachten Pflegeleistungen werden detailliert nach ihrer Häufigkeit erfasst und in das elektronische BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem eingetragen. Die BESA-Software (Computerprogramm) berechnet einen wissenschaftlich fundierten, standardisierten Zeitwert für die eingegebenen Pflegeleistungen. Daraus resultiert die BESA-Einstufung. Seit Januar 2013 werden die BESA-Leistungen in zwölf Stufen eingeteilt. Jede dieser Stufen steht für eine Zeiteinheit bzw. einen Pflegeaufwand von 20 Minuten pro Tag.
Zur besseren Übersicht innerhalb des BESA-Systems sind die Pflegeleistungen in fünf Pflegethemen unterteilt.
- Psychogeriatrische Leistungen: In dieser Gruppe sind Tätigkeiten für Bewohnerinnen und Bewohner zusammengefasst, die aus gesundheitlichen Gründen (z. B. Angst, Krise, Depression) den Alltag nicht mehr alleine gestalten können. Dazu gehören u. a. Hilfe bei der Orientierung, Beistand in schwierigen Lebenssituationen oder Unterstützung im sozialen Kontakt.
- Mobilität, Motorik und Sensorik: Zu diesem Pflegethema zählen Leistungen zum Erhalt, dem Wiedererlangen oder dem Kompensieren von Mobilität, Motorik und Sensorik.
- Körperpflege: In diesen Bereich gehören Tätigkeiten wie Hilfe beim Waschen, Duschen oder Unterstützung beim Toilettengang.
- Essen und Trinken: Unter diesem Punkt werden alle Leistungen und Tätigkeiten rund um die Ernährung erfasst, so etwa Unterstützung beim Essen und Trinken, Essensvorbereitung oder Kontrolle der Flüssigkeitsaufnahme.
- Medizinische Pflege: Zur medizinischen Pflege gehören präventive, diagnostische und therapeutische Massnahmen, beispielsweise Wundversorgung, Schmerzbekämpfung oder Medikamentenmanagement.
- Querschnittsleistungen: Zusätzlich zu den fünf Pflegethemen werden auch allgemeine Leistungen berücksichtigt. Dazu gehören z. B. Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten im Zusammenhang mit der Pflege, Absprachen mit den Ärzten oder das Führen der Pflegedokumentation.
Die BESA-Einstufung wird regelmässig überprüft und dem Gesundheitszustand angepasst. Jede BESA-Einstufung oder -Stufenveränderung muss von der Hausärztin oder dem Hausarzt bestätigt werden.
Die Bezahlung der Pflegeleistungen wird auf drei Parteien aufgeteilt:
- Krankenkasse (fixer Betrag pro Pflegestufe)
- Bewohnerinnen und Bewohner (Die Selbstbeteiligung ist aktuell auf max. Fr. 23.00/Tag begrenzt)
- Herkunfts-Gemeinde (Restfinanzierung)
Weitere Details finden Sie in unserer Tarifliste.