Projekt Zukunft Peteracker
Die neue, von der Gemeinde losgelöste Rechtsform des Heims soll die langfristige, den Bedürfnissen der Bewohnenden und der Bevölkerung entsprechende Entwicklung sicherstellen. Die Gemeinde Rafz ist mit 100% der Aktien Eigentümerin der Wohnen und Pflege Peteracker AG.
Die Gemeinde Rafz hat sich in einem mehrjährigen Projekt intensiven mit der Zukunft des Peterackers auseinandergesetzt. Der grosse Nachholbedarf im Liegenschaftsbereich des Peterackers und die sich veränderten Bedürfnisse im Altersbereich standen dabei im Fokus. Mit der Gründung in eine eigenständige Rechtsform – eine nicht gewinnorientierte, gemeinnützige Aktiengesellschaft – wurde ein erster Schritt in Richtung Zukunft Peteracker im Jahre 2022 bereits umgesetzt. Die neue AG ist zu 100% im Besitz der Gemeinde Rafz.
Die Wohnen und Pflege Peteracker AG hat nach der Gründung im Juli 2022 die Geschäftstätigkeit aufgenommen. Die zukünftige Angebotsstrategie wurde zwischenzeitlich überprüft und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Dabei geht es um das konkrete zukünftigen Angebote an Pflegeplätzen, spezialisierte Ausrichtungen und anderen Wohnformen für pflegebedürftige und /oder betagte Menschen.
Laufend informieren wir hier über den aktuellen Stand des Projekt.
Auskünfte über das Projekt erteilt gerne:
Olaf Toggenburger
Geschäftsleiter
olaf.toggenburger@peteracker.ch
Telefon 044 844 16 10
Projekt-News
17.05.2023
16.11.2022
Projektpräsentation
1. Kompakt die wichtigsten Projektpunkte und -argumente
Dauer: 6 Minuten
Im Interview treffen Sie:
Kurt Altenburger, Gemeindepräsident
Ursula Wischniewski, Gemeinderätin, Soziales und Gesundheit
Roman Neukom, Gemeinderat, Hochbau und Liegenschaften
Stephan Kunz, Heimleiter Alters- und Pflegeheim Peteracker und Projektleiter «Zukunft Peteracker»
2. Ausführlich: Gemeinsame Projektpräsentation zur Vernehmlassung
Dauer: 25 Minuten
Redner*innen:
Kurt Altenburger, Gemeindepräsident
Ursula Wischniewski, Gemeinderätin, Soziales und Gesundheit
Roman Neukom, Gemeinderat, Hochbau und Liegenschaften
Stephan Kunz, Heimleiter Alters- und Pflegeheim Peteracker und Projektleiter «Zukunft Peteracker»
Unterlagen zum Herunterladen
- Vernehmlassung Zukunft Peteracker vom 27.05.2021
Häufige Fragen und Antworten (ausführliche Version)
PDF zum Download und Ausdruck (0.3 MB)PDF - März 2021
Alters- und Pflegeheim Peteracker Rafz (APH);
Printversion: Projektinformationen / Einladung zur Vernehmlassung
PDF zum Download und Ausdruck (2 MB)PDF
FAQs – Fragen und Antworten
Gemäss kantonaler Gesetzgebung ist die Gemeinde Rafz verpflichtet, für ein bedürfnisgerechtes und zeitgemässes Angebot im Altersbereich zu sorgen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat zusammen mit über sechzig Personen aus Rafz in den Jahren 2017 und 2018 einen vertieften Strategieprozess durchgeführt.
Folgende Angebote sollen gemäss dieser Strategie auf dem Areal Peteracker entstehen:
- Wohnungen mit 24h-Service
- Neue Pflegezimmer mit DU/WC im Zimmer
- Angepasste Zimmer/Räume für die Palliativ-Pflege
- Eine Demenzstation mit Demenzgarten
- Weitere öffentliche Räume, inklusive Restaurant
- Generationenübergreifende Aussenräume (Tierpark, Garten, Spielplatz, etc.)
Innerhalb des Strategieprozesses wurde die Entwicklungsgrösse mittels verschiedener Indikatoren berechnet. Zum Beispiel wird sich die Zahl der Rafzerinnen und Rafzer über 85 Jahre in den nächsten zehn Jahren fast verdoppeln. Geplant wurde sehr zurückhaltend.
Bei Bedarf besteht jedoch auf dem Areal die Möglichkeit, die Bauten mittel- oder langfristig zu erweitern.
Die heutigen Bestandesbauten sind zwanzig- und zum Teil vierzigjährig. Es ist eine grundlegende Erneuerung der Anlage nötig. Mit einbezogen wird die aktuelle und zukünftige Entwicklung im Altersbereich.
Geplant sind Wohnungen mit Service, Einzelzimmer Pflege, Einzelzimmer Palliativ Pflege und eine Demenzstation mit Demenzgarten. Im Öffentlichen Bereich entsteht ein Restaurant, verschiedene Behandlungszimmer für Arzt, Physiotherapie, Massage, Podologie / Fusspflege, Coiffeur.
Der Gemeinderat prüft im Moment beide Möglichkeiten. Wichtig ist die Feststellung, dass die Gemeinde immer im Besitz des Landes bleiben wird. Entweder direkt, so wie heute, oder indirekt, als Besitzer der gemeinnützigen AG.
Ein Verkauf, neben der politischen Gemeinde durch, ist nicht möglich.
Die Form der Aktiengesellschaft ermöglicht einen angepassten Betrieb mit der Möglichkeit der Veränderung. So könnten in Zukunft neue Gemeinden einfach der Gesellschaft beitreten, zum Beispiel über den Kauf von Aktien. Auch das Wirkungsgebiet könnte in Zukunft den Bedürfnissen der Rafzerinnen und Rafzer entsprechend einfach erweitert werden. Andere Rechtsformen sind da komplizierter.
Die Gemeinnützigkeit stellt sicher, dass keine «Gewinne» ausbezahlt werden können und die Rückstellungen für den Betrieb verwendet werden.
Der Gemeinderat Rafz nimmt an der Generalversammlung der «Wohnen und Pflege Peteracker AG» die Rechte der Gemeinde als 100 % Aktionär wahr und bestimmt in dieser Funktion die Statuten der gemeinnützigen AG, wählt den Verwaltungsrat und nimmt den Tätigkeitsbericht und die Jahresrechnung ab.
Gleichzeitig wird zwischen der Gemeinde Rafz und der neuen AG eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, welche die Aufgaben der AG definiert. Diese wird jährlich überprüft.
Gemäss den Statuten der neuen «Wohnen und Pflege Peteracker AG» nehmen auch Rafzerinnen und Rafzer im Verwaltungsrat der gemeinnützigen AG Einsitz.
Innerhalb vom Projekt Zukunft Peteracker wurde auch ein möglicher Verkauf der Institution abgeklärt und in der zuständigen Arbeitsgruppe und im Gemeinderat diskutiert.
Gewichtige Gründe sprechen gegen einen Verkauf:
- Einflussnahme zum Angebot und Ausführung nur noch über Leistungsvereinbarung möglich. Jede Leistung kostet.
- Gewinnmarge von mindestens 10% für Investor.
- Vergleichbare Produktepreise der «Privaten» in der Region massiv höher als im geplanten Projekt.
- Private machen ihren Gewinn durch schweizweite Lieferanten, schweizweite Handwerker und Baufirmen. Die Wertschöpfung vom lokalen Gewerbe ginge massiv zurück.
Aus all diesen Gründen macht es keinen Sinn, einen Verkauf weiter zu prüfen.
Im Unterschied zu Schulgebäuden zum Beispiel, werden die Wohn- und Hotelleriekosten und Investitionen im Alters- und Pflegeheimbereich über die Taxen der Bewohnenden finanziert.
Neubaukosten werden zum Beispiel über 33 Jahre abgeschrieben. Verbleiben die sehr hohen Investitionskosten auf dem Areal Peteracker in der ordentlichen Investitionsrechnung der politischen Gemeinde, beeinträchtigt dies trotzdem die weiteren Gemeindeentwicklungsprojekte, wie zum Bespiel die geplante Schulentwicklung und weitere Investitionen in die Gemeindeinfrastruktur.
Die Institution Peteracker ist vom Charakter her schon heute eine KMU mit 60 Mitarbeitenden. Buchhaltung, Personelles, Verwaltung und Technik werden schon heute eigenständig vor Ort geführt.
Als Pflege- und Hotelleriebetrieb in einem regulierten aber doch freien Markt ist es wichtig, Grösse, Entwicklung und Betrieb zeitnah und kundengerecht an die aktuellen und zukünftigen Bedürfnisse der Rafzerinnen und Rafzer anpassen zu können. Nur dann ist eine gesicherte Finanzlage des Betriebes kurz-, mittel- und langfristig möglich.
Nein. Der Finanzplan 2030 sieht vor, dass nach Eröffnung der neuen Bauten jährliche Rückstellungen gut möglich sind. Negative Finanzereignisse (wie im Moment Corona oder eine massive Unterbelegung) müssten aus den jährlichen Rückstellungen beglichen werden.