Auf Grund einer Gesetzesänderung müssen wir unsere «Allgemeinen Vertragsbestimmungen AVB» per 01. Juli 2023 anpassen. Wir nehmen dies zum Anlass, einige weitere Punkte in den AVB zu optimieren.
Hotellerietarif
Nach erfolgreichen Verhandlungen mit unserem Kommunikationsdienstleister können wir Kosten für Telefonanschluss inkl. den Gebühren kostenlos anbieten bzw. in den Hotellerietarif integrieren. Daher werden diese Kosten nicht mehr verrechnet. Allerdings ist es nicht mehr möglich, die eigene Telefonnummer in den Peteracker mitzunehmen.
Vereinheitlichung der Kündigungsfristen
Bisher waren je nach Austrittsart unterschiedliche Kündigungsfristen vorgesehen (ordentlich 30 Tage, bei Todesfall 15 Tage). Um diesbezüglich eine Vereinfachung herbeizuführen, ändern wir die Kündigunsfrist auf generell 14 Tage. Diese gilt nun für alle Austrittsarten. Zudem haben wir die Rahmenbedingungen für Kurzaufenthalte präzisiert. Für diese gilt eine Mindestdauer von 14 Tagen. Sofern kein Enddatum definiert ist, gilt nach dem Mindestaufenthalt die einheitliche Kündigungsfrist von 14 Tagen.
Freitodbegleitung
Nach intensiver Debatte hat der Kantonsrat am 31. Oktober 2022 eine Änderung, die Sterbehilfe betreffend, im Gesundheitsgesetz (GesG) beschlossen. Mit Beschluss des Regierungsrates vom 05. April 2023 tritt diese Änderung per 01. Juli 2023 in Kraft. Gemäss dieser Bestimmung dürfen Pflegeinstitutionen, die von einer Gemeinde betrieben werden oder von einer Gemeinde beauftragt sind, ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung den Wunsch nach Sterbehilfe in den Räumlichkeiten der Institution nicht mehr ablehnen. Bisher war eine Freitodbegleitung durch eine Sterbehilfeorganisation im Peteracker nicht möglich. Dieser Punkt wurde daher in den AVB entsprechend angepasst. Vor der Inanspruchnahme einer Freitodbegleitung gilt im Peteracker allerdings eine Mindestaufenthaltsdauer von drei Monaten.
Umstellung der Tarifstruktur
Bisher galten unsere Tarife nur für Einwohnerinnen und Einwohner von Rafz, bei allen anderen Personen kam ein Zuschlag zur Anwendung. Dies führte bei Interessenten für einen Eintritt in den Peteracker oft zu Unsicherheiten. Daher ändern wir unser System, weg von einem Zuschlag hin zu einer Ermässigung für Einwohnerinnen und Einwohner von Rafz. Daher sind die neuen Tarife nun für alle gültig, wobei Einwohnerinnen und Einwohner von Rafz zukünftig einen Abzug, in der Höhe des bisherigen Zuschlages für Auswärtige, erhalten.
Mit der Gemeinde Rafz haben wir eine entsprechende Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Geplant ist, mit weiteren Gemeinden ebenfalls Leistungsvereinbarungen abzuschliessen. Über die Auswirkungen solcher Leistungsvereinbarungen informieren wir die jeweils betroffenen Bewohnenden direkt, von Fall zu Fall.